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Tipps und Infos

Piercing und zerrissene Jeans ...

Du trägst gerne zerrissene Jeans? Ob dies auch am Arbeitsplatz möglich ist, dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Was gilt, muss im Betrieb ausgehandelt werden. Richtschnur ist dabei zum einen: Azubis müssen sich an die im Betrieb geltenden Regelungen halten. Zugleich haben sie auch das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Junger Mann mit Dreads
Foto: iStockphoto: imcdonnell

Das Grundgesetz garantiert damit im Prinzip, dass jeder mit zerrissenen Jeans herumlaufen kann und sich seine Haarlänge selbst aussuchen kann. Ein Haarnetz kann allerdings beispielsweise aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben werden, damit die Haare nicht in Maschinen gelangen können.

Solche Probleme gibt es im Bürobereich nicht. Gepflegt sollten die Haare allerdings auch bei Büro-Azubis immer sein. Ungepflegte Haare und Kleidung können bei Azubis mit Kundenkontakt sogar geschäftsschädigend sein. Normales Piercing dürfte mittlerweile in den meisten Betrieben durchgehen, unter Umständen aber keine Rasierklingen in der Wange. Arbeitsrechtler raten: Um Ärger zu vermeiden, sollte man lieber rechtzeitig mit dem Ausbilder reden.

Wichtig noch: Durch den Grundsatz der freien Persönlichkeitsentfaltung ist der Joint auf dem Klo und der Konsum anderer Drogen am Ausbildungsplatz nicht abgedeckt. Wer hierbei erwischt wird, handelt sich unter Umständen eine fristlose Entlassung ein.

(Autor: Rolf Winkel)

 


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