Das Grundgesetz garantiert damit im Prinzip, dass jeder mit zerrissenen Jeans herumlaufen kann und sich seine Haarlänge selbst aussuchen kann. Ein Haarnetz kann allerdings beispielsweise aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben werden, damit die Haare nicht in Maschinen gelangen können.
Solche Probleme gibt es im Bürobereich nicht. Gepflegt sollten die Haare allerdings auch bei Büro-Azubis immer sein. Ungepflegte Haare und Kleidung können bei Azubis mit Kundenkontakt sogar geschäftsschädigend sein. Normales Piercing dürfte mittlerweile in den meisten Betrieben durchgehen, unter Umständen aber keine Rasierklingen in der Wange. Arbeitsrechtler raten: Um Ärger zu vermeiden, sollte man lieber rechtzeitig mit dem Ausbilder reden.
Wichtig noch: Durch den Grundsatz der freien Persönlichkeitsentfaltung ist der Joint auf dem Klo und der Konsum anderer Drogen am Ausbildungsplatz nicht abgedeckt. Wer hierbei erwischt wird, handelt sich unter Umständen eine fristlose Entlassung ein.
(Autor: Rolf Winkel)